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Nachschulung

Wen betrifft die Nachschulung?

Nachschulungen für alkoholauffällige KraftfahrerInnen betreffen in erster Linie all jene, die mit einem Promillewert ab 1,2 Promille Alkohol im Blut von der Polizei angehalten werden oder die einen Alkoholtest verweigern. Mehrfache Alkoholauffälligkeit mit geringerren Promillewerten kann ebenfalls Grund für die Zuweisung zu einer Nachschulung sein. Bei ProbeführerscheinbesitzerInnen ist eine Alkoholisierung von über 0,1 Promille Blutalkohol ausschlaggebend. Die Nachschulung wird von der Führerscheinabteilung der Bezirkshauptmannschaft angeordnet.

Nachschulungskurse für KraftfahrerInnen mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss) werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Nachschulungskurse für KraftfahrerInnen mit Probeführerschein werden bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von Seiten der Behörde angeordnet.

Was sind Inhalte bzw. Ziele der Nachschulung?

Wesentliche Inhalte und Ziele der Nachschulung sind: Klärung der Ursachen des Deliktes, Information über die Gesetzeslage, Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper, Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr, Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft, Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto, Kennenlernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr, Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr, Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr, Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit, etc.

Wie ist der Ablauf der Nachschulung organisiert?

Es finden vier Kurssitzungen mit ca. zehn TeilnehmerInnen, verteilt auf mindestens 22 Tage, statt. Eine Kurssitzung dauert etwa drei Stunden. Voraussetzung für den Erhalt einer Kursbestätigung ist die aktive Teilnahme am Kurs. Es gibt jedoch keine Prüfung. Zum Abschluss erhält jede/r KursteilnehmerIn nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung.

Wie können Sie sich anmelden?

Sie können Ihr Anmeldeformular, welches Sie von der Behörde erhalten haben, mittels Fax (02682/20577008282) an uns senden, sich telefonisch (0664/5188555), mit SMS (0664/5188555), mit oder auch mit dem Online-Anmeldeformular anmelden.